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Reinigungs- und Entsorgungskosten für Einweg-Produkte: Verursachungsgerechtigkeit sieht anders aus

AGVU fordert unabhängige Erhebung zu den Anteilen in der öffentlichen Abfallsammlung

Berlin, 15.08.2019

Das Bundesumweltministerium hat die Entwicklung einer Verordnung angekündigt, mit der die Hersteller von Einweg-Artikeln an den Reinigung- und Entsorgungskosten im öffentlichen Raum beteiligt werden sollen. Damit kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Umsetzung von europäischem Recht, nämlich der Einweg-Kunststoff-Richtlinie vom Frühjahr 2019, nach.

Die AGVU hält die Ausweitung der bestehenden Herstellerverantwortung auf den Aufwand der öffentlichen Reinigung für ein fehlleitendes Signal. Dies hat der Verband bereits im März 2019 gegenüber der EU-Kommission deutlich gemacht. Der AGVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper unterstreicht: „Der Bürger darf nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden, die fast überall verfügbaren Abfallsammelbehälter zu nutzen. Es ist weder gerecht noch zielführend, wenn den Bürgerinnen und Bürgern auf einmal signalisiert wird, dass die Hersteller für ein Liegenlassen von gebrauchten Verpackungen in Straßen und Parks aufkommen werden. Verbrauchersensibilisierung geht anders!“

Wichtig ist, dass die Kommunen den Bürger intensiver aufklären, so dass Abfälle gar nicht erst in der Landschaft landen. Dafür zahlen die dualen Systeme den Kommunen seit Jahrzehnten jährlich ca. 21 Mio. € an sog. kommunalen Nebenentgelten, deren Zweckentfremdung dringend entgegenzutreten ist. Zudem ist grundsätzlich anzuerkennen, dass die Hersteller mit enormem Finanzeinsatz ein aufwändiges Rücknahme- und Verwertungssystem für Verpackungen aus privaten Haushalten betreiben, das auch ökologisch immer erfolgreicher wird. Bereits heute zahlen die Hersteller für das Recycling jeder einzelnen in Verkehr gebrachten Verpackung. Das Littering-Problem in der Öffentlichkeit löst die Politik nicht mit neuen Hersteller-Abgaben, sondern nur, indem sie die Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht nimmt.

Bei der trotz dieser Zurückweisung unumgänglichen Umsetzung der europäischen Richtlinie fordert die AGVU eine unabhängige Erhebung zu den Anteilen von Einweg- Produkten und -Verpackungen in der öffentlichen Stadtreinigung. Der Verband kommunaler Unternehmen VKU, der die öffentlichen Reinigungsbetriebe vertritt, hatte hingegen eine eigene Untersuchung angekündigt, mittels derer die Höhe der neuen Kostenbeiträge der Hersteller bemessen werden soll. „Eine solche Untersuchung muss transparent, sauber und unabhängig sein und darf nicht vom finanziellen Nutznießer der neuen Regelung durchgeführt werden“, so Klepper. „Wir erwarten zudem, dass die kommunalen Gebühren für die Straßenreinigung zukünftig sinken. Eine Doppelbelastung durch Herstellerabgaben einerseits und Abfallgebühren andererseits für dieselbe Aufgabe ist nicht akzeptabel.“

Die AGVU engagiert sich seit 1986 für die Produktverantwortung bei Verpackungen und setzt sich für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Nutzung und Verwertung ein. Der Verband repräsentiert die gesamte Wertschöpfungskette: von der Verpackungsindustrie über die Konsumgüterwirtschaft und den Handel bis hin zu den dualen Systemen, Entsorgern und Verwertern.

Das PDF-Dokument der Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

Kontakt: 

Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V.,
Albrechtstraße 9, 10117 Berlin
Sara Laubscher Lima, Tel.: + 49 30 206 42 66,
E-Mail: online@agvu.de