Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Beitrag des Verpackungsrecyclings zum Klimaneutralitätsziel 2045
Berlin, 15. Juni 2023
Eine aktuelle Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des ifeu‐Instituts für Energie‐ und Umweltforschung Heidelberg gGmbH zeigt, dass die mit dem deutschen Verpackungsaufkommen verbundenen Treibhausgasemissionen bis 2045 um 94 Prozent gesenkt werden können. Die Studie prognostiziert, dass der Verpackungsverbrauch in Deutschland seinen Höhepunkt 2021 erreicht hat und in Zukunft kontinuierlich sinken wird. Steigen werden dagegen der Einsatz von Rezyklat und die Recyclingquoten.
Die Studie untersucht, welchen Beitrag kreislauffähige Verpackungen mit Blick auf das deutsche Klimaneutralitätsziel 2045 über alle Materialien hinweg leisten können und prognostiziert die Entwicklung relevanter Faktoren wie Recyclingquoten, Rezyklateinsatz, Verpackungsoptimierung und Verpackungsaufkommen. Dabei wurden die Lebenswegabschnitte der Rohstoffproduktion, der Packmittelproduktion, der Distribution sowie der Entsorgung und Verwertung für die durchschnittlichen deutschen Verhältnisse bilanziert.
Referenzpunkt der Studie ist das Jahr 2021. Modellierungen wurden für das Jahr 2030 sowie 2045 vorgenommen. Die Studie berücksichtigt bereits beschlossene staatliche oder europäische Lenkungseingriffe. Geplante oder erwartete konkrete Regulierungen wie beispielsweise die neue Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation; PPWR) sind dagegen nicht in die Prognosen eingeflossen. Allerdings ist laut Studie die Wirkungsrichtung aufgrund von grundsätzlichen Bestrebungen, die sich auch im Maßnahmenkatalog der PPWR finden, ähnlich.
Die vollständige Studie finden Sie hier.
Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Was treibt unser Verpackungsaufkommen? Neue Studie entschlüsselt die Dynamik von Konsum, Gewichtsreduktion und Recyclingfähigkeit
Seit 1991 hat das Verpackungsaufkommen in Deutschland um 14% zugenommen. Welche Faktoren treiben bzw. dämpfen diese Entwicklung? Eine neue Studie geht dieser Frage auf den Grund.
Als Haupttreiber des Verpackungsaufkommens privater Haushalte zwischen 1991 und 2020 identifiziert die Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) den gestiegenen Konsum verpackter Produkte und eine Tendenz zu kleineren Packungsgrößen – z.B. aus demografischen Gründen. Diese Effekte wurden jedoch durch im gleichen Zeitraum erfolgte erhebliche Einsparungen beim Gewicht vieler Verpackungen deutlich abgefedert. Auch wenn die Innovationskraft der Verpackungsindustrie folglich den gestiegenen Konsum zu großen Teilen kompensiert hat, kann es kein simples Weiter So geben. Die von fünf Verbänden der Verpackungswirtschaft in Auftrag gegebene Studie weist nicht nur auf ausgeschöpfte Potenziale zur Verpackungsoptimierung hin, sondern verdeutlicht auch, dass Gewichtsreduzierungen mitunter auf Kosten der Recyclingfähigkeit einer Verpackung gehen. Der Weg zu mehr Nachhaltigkeit führt also nicht nur über eine Drosselung des Konsums oder leichtere Verpackungen, sondern auch über ein recyclinggerechtes Design und umweltfreundlichere Materialien.
Die vollständige Studie finden Sie hier.
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Gutachten “Litteringkosten und erweiterte Herstellerverantwortung”
Kritische Analyse der Ausgestaltung der „verursachergerechten Beteiligung“ von Herstellern und Vertreibern an Kosten für die Reinigung der Umwelt im Rahmen der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Umsetzung von Unionsrecht
Dieses Gutachten wurde im Auftrag der AGVU von Rechtsanwalt Dr. Olaf Konzak, Kanzlei Graf von Westphalen & Partner mbH Rechtsanwälte, erstellt.
Eine Kurz-Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie hier.
Das vollständige Gutachten steht hier zur Verfügung.
Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit
Studie “Lebensmittelschutz ist Klimaschutz“
Die Studienreihe “Nutzen von Verpackungen” der AGVU leistet einen Beitrag zu einer faktenbasierten Diskussion um den Zweck von Verpackungen sowie ihre Auswirkungen unter Umweltgesichtspunkten.
Die Studie “Lebensmittelschutz ist Klimaschutz“ (November 2020), beleuchtet den Klimaschutzeffekt von Lebensmittelverpackungen durch Reduzierung von Lebensmittelabfall.
Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und der denkstatt GmbH entwickelt.
Zum Download:
“Lebensmittelschutz ist Klimaschutz” (2020)


Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit
Vorträge der Konferenz “Recyclingfähigkeit und Sekundärrohstoffeinsatz bei Verpackungen” 2019
Am 11. Dezember 2019 fand im neu eröffneten FUTURIUM Berlin zwischen die Konferenz “Recyclingfähigkeit und Sekundärrohstoffeinsatz bei Verpackungen mit anschließendem Get-Together statt. Sie wurde gemeinsam von den Verbänden AGVU, BDE und bvse ausgerichtet und stand unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Die Konferenz von AGVU, BDE und bvse befasste sich dieses Jahr u.a. mit den Fragen: Was leistet die Kreislaufwirtschaft für den Klimaschutz? Wie kann KI für Recycling genutzt werden? Was erwartet die Jugend?
Die Vorträge der Referentinnen und Referenten erhalten Sie hier zum Download:
- Zwischen Selbstverwirklichung und Klimaschutz – Wie tickt die Jugend von heute? Ergebnisse der 18. Shell-Jugendstudie (Ingo Leven, Kantar Deutschland GmbH)
- Der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen (Gunda Rachut, Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister)
- Rezyklateinsatz und Kunststoffreduzierung bei der REWE Group (Dirk-Oliver Heim, REWE Group Buying GmbH)
- Hochwertiges Kunststoffrecycling – so gelingt der Durchbruch (Dr. Andreas Kessler, SUEZ Deutschland GmbH)
- Newcycling: eine lösemittelbasierte Technologie als Alternative zu chemischem Recycling (Klaus Wohnig, APK AG)
- Künstliche Intelligenz für selbstlernende Produktions- und Recyclingprozesse (Markus Ahorner, Ahorner & Innovators GmbH)
Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit
AGVU-Studienreihe “Nutzen von Verpackungen”
Die Studienreihe “Nutzen von Verpackungen” der AGVU leistet einen Beitrag zu einer faktenbasierten Diskussion um den Zweck von Verpackungen sowie ihre Auswirkungen unter Umweltgesichtspunkten.
Die Studie “Nutzen von Verpackungen” (Juli 2019) konzentriert sich auf Zwecke und Nutzen von Verpackungen, sowie den Beitrag der Verpackungs- und die Kreislaufwirtschaftsindustrie zum Klimaschutz durch Recycling und Rezyklateinsatz. Zudem wird die Entwicklung von Verpackungsaufkommen und -Verwertung in den vergangenen Jahren dargestellt.
Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und der denkstatt GmbH entwickelt.
Zum Download:
“Nutzen von Verpackungen” (2019) + Executive Summary


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Ressourcenschonung und Klimaschutz

AGVU-Booklet 2022: Zukunft Verpackung – Ressourcenschonung und Klimaschutz
Die AGVU veröffentlicht jährlich einen Daten- und Faktenüberblick zur Rolle von Verpackungen im Kontext von Umwelt- und Klimaschutz. Mit der beiliegenden Broschüre Zukunft Verpackung – Ressourcenschonung und Klimaschutz möchten wir die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft und die Recyclingleistung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung sowie der einzelnen Verpackungsmaterialien vermitteln. Auch die gesellschaftliche Ausnahmesituation durch die Coronapandemie lässt sich nun erstmals ablesen: Entgegen dem Trend der vergangenen Jahrzehnte sank das deutsche Verpackungsaufkommen im Jahr 2020 leicht.
Die digitale Version der Broschüre finden Sie hier zum Download.
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Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Das neue Verpackungsgesetz. Was ändert sich zum 1. Januar 2019?
Das neue Verpackungsgesetz. Was ändert sich zum 1. Januar 2019?
- Verpackungsgesetz löst Verpackungsverordnung ab
Im Sommer 2017 wurde nach mehreren Jahren der Verhandlung ein Verpackungsgesetz verabschiedet, das die bisher geltende Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 ersetzen wird.
Ziel ist es, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln, um das Recycling, den Einsatz von Sekundärmaterialien und die Vermeidung von Verpackungsabfällen stärker zu fördern. Angeknüpft wird im Wesentlichen an die heute schon bestehenden Regelungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung.
Nach wie vor gilt: Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, z.B., um ein Produkt zu schützen, zu vermarkten oder dies auf dem Postweg zu versenden, muss sich darum kümmern, dass diese Verpackungen später ordnungsgemäß entsorgt werden. Sofern die Verpackungen beim privaten Endverbraucher oder bei gleichgestellten Anfallstellen, z.B. Gastronomie, Verwaltungen usw., entsorgt werden, muss der Hersteller zur Sammlung und Entsorgung ein duales System beauftragen.
- Angepasste Definitionen
Gegenüber der VerpackV werden wichtige begriffliche Erweiterungen vorgenommen:
Als Verkaufsverpackungen gelten Verpackungen, die „typischerweise“ dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden. Das bisherige Anfallstellenkriterium (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV: „Verpackungen, die (…) beim Endverbraucher anfallen“) wird dadurch ersetzt.
Klar gestellt wird im VerpackG auch, dass Versandverpackungen ebenfalls als Verkaufsverpackungen gelten. Beteiligungspflichtig sind nun auch eindeutig Online-Händler (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b). Auch Umverpackungen sind neben den Verkaufsverpackungen grundsätzlich vollständig systembeteiligungspflichtig, d.h. lizenzpflichtig.
- Neue Pflicht zur Registrierung und zur Datenmeldung (Verpackungsregister)
Mit dem Verpackungsgesetz wird eine neue Institution, die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, als Kontrollorgan geschaffen. Die Zentrale Stelle mit Sitz in Osnabrück ist mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und unterliegt der fachlichen Aufsicht durch das Umweltbundesamt.
Verbunden wird mit der Schaffung der Zentralen Stelle die Einführung einer Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle für die Inverkehrbringer von Verpackungen (§ 9 Abs. 1 VerpackG). Im Rahmen der Registrierung müssen Name, Anschrift, Kontaktdaten, nationale Kennnummer des Herstellers (bzw. des Handelsunternehmens oder des Importeurs) und der Markenname angegeben werden. Diese Registrierung bei der Zentralen Stelle muss bereits vor der Lizenzierung ihrer Waren bei den dualen Systemen erfolgen. Die Registrierung ist öffentlich einsehbar. Dadurch wird auch für alle Marktteilnehmer erstmalig zentral prüfbar, ob alle Inverkehrbringer ihrer Registrierungsverpflichtung nach dem Verpackungsgesetz nachkommen.
Wer ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen? Verpflichtet ist, wer erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig (entgeltlich oder unentgeltlich) abgibt. Im Verpackungsgesetz ist dieser nun einheitlich als „Hersteller“ definiert, auch wenn es sich nicht um Jemanden handeln muss, der die Verpackung im eigentlichen Sinn herstellt. Es kommt lediglich darauf an, dass jemand eine Verpackung gewerbsmäßig vertreibt, d. h. an einen Dritten mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt. Hat der Hersteller seinen Sitz im Ausland, so gilt der Importeur als Hersteller. Im Versandhandel und Onlinehandel gilt: Wird das Produkt erneut verpackt, um dies zu versenden (z. B. Karton und Füllmaterial), gilt der Versender als Hersteller.
Die Registrierung erfolgt ab sofort rein elektronisch unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung und auch die Meldung zu den Verpackungsmengen muss das Unternehmen selbst durchführen. Eine Beauftragung eines Dritten ist für diese Pflichten nicht erlaubt. Das Unternehmen ist mit der Anmeldung „vorregistriert“. Die endgültige Registrierung teilt die Zentralen Stelle kurz nach dem 01.01.2019 mit, wenn das Verpackungsgesetz in Kraft tritt.
Alle Datenmeldungen, d.h. Plan- und Ist-Mengen der Verpackungen, müssen sowohl an das beauftragte duale System als auch an die Zentrale Stelle gegeben werden. Hersteller sind verpflichtet, mindestens zwei Datenmeldungen im Jahr abzugeben. Es ist auch möglich, im Quartals- oder Monatsrhythmus zu melden. Die Zentrale Stelle übernimmt ab 2019 die Überprüfung der Mengenstromnachweise und überwacht so die Umsetzung der Recyclinganforderungen. Über das Ergebnis der Prüfungen werden die zuständigen Behörden der Länder informiert. Bei festgestellten Verstößen gegen die Meldepflichten sind Bußgelder zwischen 10.000 und 200.000 Euro bis hin zum Beschluss von Vertriebsverboten möglich (§ 34 Abs. 1 VerpackG).
Die Vollständigkeitserklärungen, die Unternehmen bisher nach § 10 VerpackV bei Überschreiten bestimmter Verpackungsmengenschwellen (²) jeweils bis zum 15. Mai des Folgejahres abgeben müssen, sind künftig bei der Zentralen Stelle zu hinterlegen, nicht mehr bei der IHK. Die Angaben müssen zuvor durch einen registrierten Prüfer bescheinigt werden.
Die Zentrale Stelle ist darüber hinaus zuständig für die individuelle Einordnung von Verpackungen als systembeteiligungspflichtig.
- Erhöhte Anforderungen an das Recycling
Die derzeitigen gesetzlichen Mindest-Recyclingquoten werden mit dem Verpackungsgesetz in allen Materialarten angehoben. Die dualen Systeme müssen jährlich nachweisen, dass sie die Quoten erfüllen. In einer ersten Stufe werden die zu erfüllenden Recyclingzielwerte zum 01.01.2019 erhöht, in einer zweiten Stufe steigen die Quoten zum 01.01.2022.
Zudem wird eine weitere Recyclingquote eingeführt, die sich auf alle von den dualen Systemen erfassten Abfälle bezieht: Für die dualen Systeme besteht eine Verpflichtung, im Jahresmittel mindestens 50 Prozent der insgesamt über ihr Sammelsystem erfassten Abfälle zu recyclen, und zwar inklusive der sog. Fehlwürfe wie Produkte aus Kunststoff oder Metall.
- Ausrichtung der Lizenzentgeltstruktur nach ökologischen Kriterien
Das Verpackungsgesetz verpflichtet die dualen Systeme, über die Gestaltung ihrer Lizenzentgelte, die sie von den Herstellern und Vertreibern der Verpackungen für die Sammlung und Verwertung erheben, künftig Anreize für eine nachhaltige Verpackungsproduktion/-gestaltung zu schaffen.
So sollen die Gebühren nicht mehr überwiegend nach der Masse der Verpackungen kalkuliert werden, sondern so, dass bei der Herstellung der Verpackungen ihre Recyclingfähigkeit, d.h. die Verwertbarkeit und die Sortiereigenschaften sowie der Anteil an Recyclingmaterial oder von nachwachsenden Rohstoffen gefördert wird. Die Gestaltung der Anreize obliegt den Systembetreibern. Sie müssen die Umsetzung der Vorgaben in einem jährlichen Bericht gegenüber der Zentralen Stelle und dem Umweltbundesamt darlegen.
Als Arbeitsgrundlage wird die Zentrale Stelle gemeinsam mit dem Umweltbundesamt Mindeststandards für recyclinggerechtes Design zur Verfügung stellen; eine sog. Orientierungshilfe liegt bereit vor.
- Pfandpflicht und Mehrwegquote
Die bisher bestehende Rücknahme- und Pfandpflicht von 25 Cent für bestimmte[2] Einweggetränkeverpackungen wird mit dem Verpackungsgesetz auf Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure, z.B. Apfelschorlen aus Nektaren und auf Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent ausgeweitet. Zudem sieht das Verpackungsgesetz das Ziel einer festen Mehrwegquote von mindestens 70 Prozent für Getränkeverpackungen vor. Neu eingeführt wird eine Hinweispflicht für den Handel. Mit Hinweisschildern soll im Regal auf Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen hingewiesen werden.
Hier steht die AGVU-Übersicht als pdf-Datei zur Verfügung.
Quellen:
Deutscher Bundestag: “Neuregelungen durch das Verpackungsgesetz gegenüber der Verpackungsverordnung”
Landbell AG für Rückhol-Systeme: “Das neue Verpackungsgesetzt – Was Sie darüber wissen sollten!”
Fußnoten:
[1] Als Mengenschwellen gelten: 80.000 kg Glas; 50 000 kg Papier, Pappe und Karton und/ oder 30.000 kg Eisenmetalle / Aluminium / Getränkekartonverpackungen / Verbundverpackungen (ohne Getränkekartonverpackungen) / Kunststoffe / Sonstige Materialien.
[2] Die Ausnahmen für Sekt, Wein, Joghurt, Kefir, Getränkeverpackungen mit weniger als 0,1 l und mehr als 3,0 l Inhalt, Schlauchbeutel-Verpackungen usw. werden in § 31 Abs. 4 und Abs. 5 VerpackG weiterhin aufgeführt.