Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Fachtagung

AGVU-Orientierungstag am 22. Juni 2023

Die jährliche Konferenz findet unter dem Titel “Klimaschutz, Innovation, Rahmenordnung: Chancen für die Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft” in Berlin statt.

Freuen Sie sich auf spannende Beiträge zum Spektrum der Entwicklungen, das die Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft zur Zeit bewegt. Dazu zählen die Pläne für die „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“, der Entwurf der EU-Verpackungsverordnung und der Massenbilanzansatz beim chemischen Recycling gebrauchter Verpackungen. Zudem besteht viel Gelegenheit für Fachdiskussionen und Austausch.

Das vollständige Programm finden Sie hier.

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Pressemitteilungen

Europa erneuert den Rahmen für umweltfreundliche Verpackungen

AGVU fordert bessere Verzahnung bei Vorgaben für Recyclingmaterialeinsatz und warnt vor Verboten

Berlin, 23.02.2023

Als die EU-Kommission im Frühjahr 2022 das „Ende der Wegwerfgesellschaft“ ankündigte, löste sie Debatten über den richtigen Weg zu diesem Ziel aus. Mit dem Vorschlag für eine europäische Verpackungsverordnung geht sie nun den nächsten Schritt zu einer neuen, europäischen Rahmenordnung für umweltfreundlichere Produkte und geschlossene Kreisläufe.

Die AGVU befürwortet den Vorstoß, der die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern, den Verpackungsverbrauch dämpfen und die Verwendung von recycelten Materialien erhöhen soll. „Ambitionierte und europaweit einheitliche Anforderungen für nachhaltigere Verpackungen tragen zum Klimaschutz bei und beenden das oft ineffektive Nebeneinander nationaler Regelungen“ erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper.

Bei einigen Maßnahmen besteht jedoch Nachbesserungsbedarf, um ökologische Vorteile tatsächlich zu erreichen. So stehen dem Plan, auch Hersteller von Lebensmittelverpackungen zum Einsatz recycelten Kunststoffs zu verpflichten, beispielsweise fehlende rechtliche Zulassungen entgegen. „Den zweiten Schritt vor dem ersten machen zu wollen, geht schief. Solange der Einsatz recycelten Kunststoffs für Lebensmittel- oder Körperpflegeprodukte nicht offiziell zugelassen ist, bleiben die Vorschriften zum Rezyklatgehalt Luftnummern“ erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper.

Dass die EU-Kommission erneut auf Verbote setzt, geht nach Überzeugung der AGVU in die falsche Richtung. „Wenn durch das geplante Verbot nicht-kompostierbarer Kaffeekapseln nun plötzlich 140 Millionen Kaffeemaschinen unbrauchbar werden, ist der Umwelt nicht gedient“, stellt Klepper klar. Aus dem geplanten Verbot für kleine Portionspackungen, etwa für Saucen oder Marmelade, könnte wiederum mehr Lebensmittelverschwendung entstehen – denn die Gastronomie nutzt solche Kleinstpackungen vor allem aus hygienischen Gründen. Die Verhältnismäßigkeit von Verboten ist deutlich in Frage zu stellen, denn häufig werden umweltpolitische Ziele mit weniger eingriffsintensiven Instrumenten weitaus effektiver erreicht.

Viele neue Vorgaben zur Gestaltung von Verpackungen sollen erst in sogenannten Delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Inwiefern Industrie, Handel und Verbraucherorganisationen bei der Erarbeitung dieser voraussichtlich komplexen Vorschriften eingebunden werden sollen, ist unklar. „Die AGVU fordert eine strukturierte und transparente Einbindung derer, die von den Vorschriften betroffen sind und sie umsetzen müssen. Unbeabsichtigte Effekte und überkomplexe Vorgaben werden so von Anfang vermieden“, betont Klepper. Aufgrund des raschen technologischen Fortschritts in der Verpackungs- und Recyclingbranche ist sicherzustellen, dass Vorgaben nicht statisch sind, sondern regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Die vollständige Positionierung der AGVU steht hier zur Verfügung.

Zurzeit erarbeiten das europäische Parlament und der europäische Rat – die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten – ihre jeweilige Position zum Vorschlag der EU-Kommission. Der Beginn von Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen wird für Ende 2023 erwartet.

Die Pressemitteilung können Sie unter folgendem Link downloaden:

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Stellungnahmen/Positionspapiere

Position zum Gesetzentwurf für eine Europäische Verpackungs- und
Verpackungsabfallverordnung (PPWR)

Der Entwurf der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist grundsätzlich geeignet, die Verpackungs-Kreislaufwirtschaft im europäischen Binnenmarkt wesentlich voranzutreiben. Einheitliche Vorgaben für die Gestaltung kreislauffähiger Verpackungen tragen zu einem „Level Playing Field“ für die Akteure der Wertschöpfungskette Verpackung und zur Etablierung eines echten Sekundärrohstoffmarktes in Europa bei.

Der Vorschlag enthält jedoch auch problematische Aspekte: So werden zentrale Entscheidungen, etwa in den Bereichen Rezyklateinsatz, Recyclingfähigkeit sowie Einschränkung von Verpackungsformaten
auf die Ebene von Delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten verlagert und damit der EU-Kommission zugeordnet. Dem notwendigen Einbezug des Europäischen Parlaments wird damit nicht Rechnung getragen. Zudem fehlt für einige Maßnahmen mit hoher Eingriffsintensität in die Entscheidungsfreiheit von Unternehmen – etwa Mehrwegquoten und Verpackungsverbote – der wissenschaftliche Nachweis der resultierenden ökologischen Vorteile. Entscheidungen von dieser Tragweite
sollten jedoch auf Basis vergleichender Ökobilanzen getroffen werden. Der Vorschlag etabliert zudem eine Reihe neuer Dokumentations- und Überprüfungspflichten, insbesondere für Hersteller und Händler, die in der Summe beträchtliche Bürokratiekosten für Unternehmen nach sich ziehen würden.

Die AGVU empfiehlt Anpassungen in den folgenden Bereichen:

Recyclingfähigkeit (Art. 6)

Der Artikel schafft die rechtliche Grundlage für einheitliche Designanforderungen für Verpackungen mit Blick auf ihre Recyclingfähigkeit. Dieses wichtige Vorhaben hat das Potenzial, die Recyclingquoten für Verpackungen signifikant zu steigern. Die Regelungen können jedoch auch zu hoher Komplexität führen: Vorgesehen ist eine Differenzierung zwischen 30 Verpackungsmaterialien bzw. – kategorien (Annex II, Tabelle 1); innerhalb der Kategorien erfolgt wiederum eine Abstufung der Anforderungen nach fünf Performanceklassen (A-E; Annex II, Tabelle 2). Die Unterteilung in Verpackungskategorien ist unvollkommen und sollte angepasst werden – so wird bei Kunststoff in 18 Kategorien, bei Papier/Pappe beispielsweise nur in zwei Kategorien unterschieden. Dies wird der tatsächlichen Materialvielfalt nicht gerecht. Dennoch muss die Notwendigkeit derartig detaillierter Unterteilungen kritisch geprüft und mit dem zu erwartenden Aufwand für die Verpackungshersteller bei der Erstellung der geforderten Konformitätserklärung (Art. 6.8. i.V.m. Annex VII) ins Verhältnis gesetzt werden. Die Speicherung der Konformitätserklärungen sollte zudem auch digital erfolgen dürfen.

Notwendig ist zudem ein festes Zieldatum für die Vorlage der Delegierten Rechtsakte zu den konkreten Designanforderungen und den Vorgaben für die Lizenzentgelt-Modulierung, um Rechtssicherheit für die Hersteller herzustellen. Bei der Erarbeitung aller Delegierten Rechtsakte sollten zudem Expertinnen und Experten aus den Unternehmen der Wertschöpfungskette Verpackung in einen institutionalisierten, transparenten Prozess, etwa nach Vorbild der Entwicklung des deutschen
„Mindeststandard Recyclingfähigkeit“, eingebunden werden. Im Bereich Design-for-Recycling sollte das Ziel dieses Prozesses sein, einen CEN-Standard für alle Verpackungsmaterialien zu erreichen, der eine Harmonisierung der Bemessung von Recyclingfähigkeit sicherstellt und bereits existierende Design-for-Recycling Vorgaben angemessen berücksichtigt.

Rezyklateinsatz (Art. 7)

Um ein einheitliches Verständnis des Begriffs Rezyklat zu gewährleisten, sollte sich der Text der Verordnung explizit auf eine international anerkannte Norm (zum Beispiel DIN/ISO 14021:2016(E)) beziehen. Die vorgesehenen Rezyklateinsatzquoten für kontaktsensitive Materialien aus Nicht-PET sind nach aktuellem Stand nicht erfüllbar, da keine entsprechenden Recyclingprozesse zugelassen sind. Ein Abweichen von der Quote ist zwar im Falle einer fehlenden Autorisierung bestimmter Technologien möglich (Art. 7.9), liegt aber allein im Ermessen der EU-Kommission. Dieser Artikel sollte dahingehend geändert werden, dass die Quote für kontaktsensitive Materialien aus Nicht-PET nur dann in Kraft tritt, wenn die Zulassung entsprechender Recyclingprozesse bis zu einem bestimmten Datum erfolgt ist. Falls die Erfüllung der Quote teilweise über sog. chemisches Recycling angestrebt wird, sind entsprechende Technologien klar zu definieren und ihre Voraussetzungen
und Bedingungen festzulegen. In der Abfallrahmenrichtlinie sollte gleichzeitig aufgenommen werden, dass chemisches Recycling in der Abfallhierarchie unterhalb des werkstofflichen Recyclings
einzuordnen ist. Darauf bezugnehmend ist in der Verpackungsverordnung festzulegen, dass sich die Gestaltung von Verpackungen an der werkstofflichen, nicht an der chemischen Recycelbarkeit ausrichtet.

Für den Fall mangelnder Verfügbarkeit von Rezyklaten sollten die Bedingungen, unter denen die EU-Kommission Abweichungen von den vorgesehenen Rezyklatquoten verfügen kann, konkret definiert werden (Art. 7.10.). Für die Möglichkeit der EU-Kommission, für weitere Materialien Rezyklateinsatzquoten festzulegen (Art. 7.11), sollten im Verordnungstext Voraussetzungen genannt werden, etwa das Feststellen einer unzureichenden Marktfunktion bei den entsprechenden Materialien.

Art. 7.1 regelt die Berechnung der Rezyklatanteile mit Bezugnahme auf jede einzelne Verpackung. Diese Vorgabe steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Berechnung der Rezyklatanteile in PET-Flaschen in der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie: Dort ist der Anteil als „Durchschnitt aller im Hoheitsgebiet des im jeweiligen Mitgliedstaat in Verkehr gebrachten PET-Flaschen“ zu berechnen (Art. 5.a EU 2019/904). Gerade bei mangelnder Verfügbarkeit geeigneter Rezyklate verringert eine Berechnung auf Produktbasis die Chancen auf Effizienz bei der Beschaffung und im Einsatz von Rezyklaten. Auch angesichts der relativ knappen Frist von drei Jahren zwischen Veröffentlichung der Rezyklatanteil-Berechnungsmethodik und dem Inkrafttreten der Quoten ist dies problematisch. Es sollte den Herstellern daher freigestellt werden, den Rezyklatanteil auf Produktbasis oder im Durchschnitt der Gesamtmenge der Produkte, die sich im Anwendungsbereich einer der Quoten nach Art. 7 befinden, zu berechnen.

Verpackungsminimierung (Art. 9)

Die vorgeschlagene Methodik der Verpackungsminimierung ist grundsätzlich nachvollziehbar, problematisch ist jedoch die vorgesehene Pflicht für Hersteller, einen Übereinstimmungsnachweis für jede einzelne Verpackung zu führen. Der Aufwand, rechtssicher nachzuweisen und zu dokumentieren, dass eine Verpackung nicht kleiner oder leichter sein kann, als sie tatsächlich ist, erscheint gerade für kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig.

Auf eine standardmäßige Dokumentation der Verpackungsminimierung sollte verzichtet werden. Stattdessen könnten die zuständigen Behörden befugt werden, stichprobenartig oder bei begründeten Zweifeln Nachweise bei Unternehmen anzufordern. Auch auf diesem Wege kann sichergestellt werden, dass die Verpackungsminimierung nach den Kriterien aus Annex IV erfolgt.

Insbesondere im Bereich Lebensmittelverpackungen müssen die Vorgaben zur Verpackungsminimierung mit anderen politischen Initiativen kohärent sein. Sie müssen u.a. jene Maßnahmen berücksichtigen, die im Rahmen der Verordnung über Materialien mit Lebensmittelkontakt und Initiativen im Rahmen von „Farm to Fork“ verfolgt werden, um Lebensmittelabfälle im Einzelhandel und in Privathaushalten bis 2030 zu halbieren.

Verbote von Verpackungsformaten (Art. 22)

Verbote von bestimmten Verpackungsformaten sind eingriffsintensive Maßnahmen. Sie betreffen nicht nur Hersteller, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Es müssen daher anspruchsvolle Anforderungen an die Rechtfertigung von Verboten gelten. Im Verordnungsentwurf erscheint die fehlende Transparenz der Auswahl- und Beurteilungskriterien der zu verbietenden Verpackungen problematisch. Auch erfolgt keine wissenschaftlich fundierte Bezugnahme zu etwaigen ökologischen Vorteilen, die aus den Verboten erwachsen.

Der Blick auf die Wirkung der Verpackungsverbote in der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie zeigt, dass Alternativprodukte nicht zwingend ökologisch vorteilhafter sind. Ein Verbot von kleinen Verpackungsformaten ist mit Blick auf die generelle Zunahme von Ein- und Zweipersonenhaushalten und dem notwendigen Lebensmittelschutz ökologisch nicht zielführend. Auch das vorgeschlagene Verbot nicht-kompostierbarer Kaffee- oder Teesystem-Einzelportionseinheiten, die zusammen mit dem Erzeugnis verwendet und entsorgt werden, (Art. 8.1. i.V.m. Art. 3 (1) Buchst. f u. g) muss nach der Verhältnismäßigkeit und den zu erwartenden ökologischen Effekten beurteilt werden. Es ist nicht belegt, dass kompostierbare Lösungen in Bezug auf die Umweltauswirkungen besser abschneiden als Recyclinglösungen. Ein großer Anteil der Zubereitungssysteme auf dem Markt ist nicht auf kompostierbare Einzelportionseinheiten umrüstbar; bis zu 140 Millionen funktionierende Kaffee- oder Teemaschinen in EU-Haushalten würden unbrauchbar und müssten ersetzt werden – womit ein hoher zusätzlicher Ressourcenverbrauch entstünde. Art. 8.1. sollte dahingehend geändert werden, dass die betreffenden Produkte 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung entweder recyclingfähig oder kompostierbar sein müssen.

Grundsätzlich empfiehlt die AGVU, Verpackungsverbote gänzlich aus dem Verordnungstext zu streichen. Die Ressourcenminimierung bei Verpackungen kann besser justierbar, effizienter und gleichzeitig effektiv über ökonomische Anreizinstrumente erreicht werden.

Wiederverwendbarkeit (Art. 23-26)

Gut konzipierte Wiederverwendungssysteme können in bestimmten Bereichen zu Ressourcen- und Materialeinsparungen beitragen. Allerdings bringen Mehrwegsysteme nicht in jedem Fall einen ökologischen Vorteil gegenüber Einwegsystemen. Grundlage für Vorgaben von Mehrwegquoten sollten daher geeignete ökologische Bewertungen, beispielsweise LCA (Life Cycle Assessment), sein. Den Mindestanforderungen für Mehrwegsysteme (Annex VI) sollten zudem Kriterien hinzugefügt werden, die für einen möglichst niedrigen CO2-Fußabdruck sorgen, etwa hinsichtlich einer Minimierung der Mehrweg-Transportwege.

Die im Verordnungsentwurf vorgesehene Gleichstellung von Verpackungen für private Nutzer mit Verpackungen für gewerbliche Nutzer ist nicht nachvollziehbar und nicht sachlich zu rechtfertigen. Hier bedarf es – ebenso wie für Transportverpackungen – einer weiteren Differenzierung bezüglich des Verwendungszwecks und der Füllgüter. Einige der vorgeschlagenen Mehrwegziele, insbesondere für Transportverpackungen, sind zudem zu hoch und faktisch kaum erreichbar. Art. 26, Abs. 12 legt beispielsweise eine Quote von 100 % bereits ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung fest. Ihre Realisierung wäre selbst bei umfassenden und abrupten Umstellungen der Unternehmensprozesse und bei enorm hohem Kostenaufwand kaum möglich.

Transportverpackungen, insbesondere Kunststofffolien und PPK-Produkte, sind meist sehr gut recycelbar. Da die Recyclingfähigkeit maßgeblich durch das Füllgut bestimmt wird, ist hier eine entsprechende Differenzierung notwendig. Auf die Aufzählung von „beispielhaften Transportverpackungen“ sollte verzichtet werden, denn einige der ausdrücklich genannten Verpackungen sind nach Definition in Art. 3 Abs. 4 nicht als Transportverpackungen einzustufen, da sie direkten Kontakt
zum Füllgut haben („pails“ – Artikel 26.7.; „canisters“ – 26.12; „drums“ – 26.7., 12 u. 13.). Die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Mehrweg-Ziele sollten insgesamt – im Austausch mit den betroffenen Unternehmen – auf Notwendigkeit, Umsetzbarkeit und finanzielle Implikation überprüft
und gegebenenfalls abgesenkt werden.

Februar 2023

Das Positionspapier gibt es auch hier als Download :

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Pressemitteilungen

Litter-Reinigung: Kostenbelastung für Wirtschaft und Haushalte ohne Maß

AGVU fordert Belastungsgrenze für Wirtschaft und Haushalte bei geplantem
Einwegkunststofffonds

Berlin, 7. Februar 2023

Verschmutzte Parks und Straßen sind ein Ärgernis, doch wird die alleinige Überwälzung der Reinigungskosten auf die Hersteller vieler Kunststoffverpackungen daran zunächst nichts ändern. Aktuell wird eine 2019 verabschiedete EU-Vorschrift in deutsches Recht umgesetzt: Das
Bundesumweltministerium plant einen „Einwegkunststofffonds“, in den die Hersteller der betroffenen Produkte wie z.B. Folienverpackungen und Getränkebecher einzahlen, und aus dem die mit der Reinigung beauftragten kommunalen Unternehmen Auszahlungen erhalten.

Die AGVU sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei dem nun im Bundestag diskutierten Gesetzesentwurf: „Die geplanten Regeln bedeuten eine Zusatzbelastung für die betroffenen Hersteller von jährlich insgesamt 434 Mio. €. Sie übertreffen die jeweils schon gezahlten Verpackungs-Lizenzgebühren teilweise um das Doppelte und sind zusätzlich zu entrichten. Damit hat die Kostenüberwälzung an die Wirtschaft jedes Maß verloren und muss unweigerlich an die Privathaushalte weitergegeben werden“, erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper.
Die Berechnungen, die zu den hohen Zahlen führen, beruhen z.T. auf Schätzungen und kleinen Stichproben. „Die Reinigung des öffentlichen Raumes kann nur durch einen Ansatz mit mehr
Augenmaß sozialverträglich sein. Dazu gehört auch eine Verpflichtung der Kommunen, die zusätzlichen Mittel in die öffentliche Müllsammlung zu investieren und die Müllgebühren zu senken.“ betont Carl Dominik Klepper.

Der Fonds soll durch das Umweltbundesamt betrieben werden, statt, wie vielfach gefordert, durch die privatrechtlich organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die AGVU sieht darin eine verpasste Chance: „Schließlich prüft die ZSVR bereits die reguläre Sammlung und Entsorgung
von Verpackungen. Den Einwegkunststofffonds hier anzusiedeln wäre kosteneffizient und könnte Bürokratie minimieren – beim Umweltbundesamt ist hingegen ein kostspieliger Aufbau von
Expertise nötig.“

Das Positionspapier der AGVU können Sie unter folgendem Link downlaoden:

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Pressemitteilungen

Kreislaufwirtschaft trotz Energiekostenexplosion weiter ausbauen

5. Konferenz zum Verpackungsrecycling befasst sich mit Herausforderungen für die Kreislaufwirtschaft in Krisenzeiten

Berlin, 14.12.2022

Trotz aller aktuellen Herausforderungen wollen die deutsche Verpackungsindustrie, die Konsumgüterwirtschaft und die Entsorgungs- und Recyclingbranche ihr Engagement für mehr Kreislaufwirtschaft und recyclingfreundliche Verpackungslösungen fortsetzen und ausbauen. Das ist ein Fazit des 5. Verpackungsgipfels, der an diesem Mittwoch auf Einladung von AGVU, BDE und bvse in Berlin tagte. 

Im Mittelpunkt der Fachkonferenz unter dem Motto „Recyclingfähigkeit und Sekundärrohstoffeinsatz bei Verpackungen – Kreislaufwirtschaft in Krisenzeiten“ standen u.a. Themen wie die Auswirkungen der Energiepreisexplosion auf die Verpackungs- und Recyclingwirtschaft sowie neue gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Verkaufsverpackungen. Diskutiert wurde unter anderem die bevorstehende Einführung verpflichtender Quoten für den Einsatz bereits recycelten Materials bei der Herstellung von Kunststoffverpackungen. Dies wird vielfach als wichtiger Schritt zur Schließung von Rohstoffkreisläufen damit zur Reduktion des Einsatzes von Neumaterial gesehen.

Die Priorität des Ausbaus der Kreislaufwirtschaft betonte auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Dr. Bettina Hoffmann, in ihrer Rede zum Konferenzauftakt: „Eine umfassende Verpackungswende muss dazu führen, dass im kurzlebigen Verpackungsbereich zukünftig weniger Verpackungen benötigt werden und die noch benötigten Verpackungen besser recycelt werden.“

Der kürzlich veröffentlichte Gesetzesvorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung mit Vorgaben zu Abfallvermeidung, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit stand wiederum im Zentrum des Beitrags von Dr. Wolfgang Trunk von der EU-Kommission. Er führte u.a. aus, dass „europaweit einheitliche Regeln zur Gestaltung, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Verpackungen zu mehr hochwertigem Recycling und damit einer effizienteren Nutzung knapper Ressourcen führen“.

In den Konferenzbeiträgen aus Unternehmensperspektive standen dann am Nachmittag kreislauforientierte Verpackungsstrategien und technische Innovationen im Verpackungsrecycling im Fokus.

Die Veranstalterverbände BDE, AGVU und bvse zogen eine positive Bilanz der Konferenz und wiesen auf zukünftige Chancen hin:

 „Der Ausbau des Verpackungsrecyclings leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks des Sektors. Es ist richtig, die Produzenten zum verstärkten Einsatz von Recyclingmaterialien zu ermuntern. Zentrales Element einer gelingenden Kreislaufwirtschaft bleibt das Wettbewerbsprinzip – damit sich innovative Ansätze im Verpackungsrecycling rasch durchsetzen können.

Auf Einladung von bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung), BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft) und AGVU (Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt), kamen rund 200 Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und Forschungsinstituten zu ihrer Jahreskonferenz in der Landesvertretung Baden- Württembergs in Berlin zusammen. Mit ihrem Programm aus Beiträgen der Politik aus Deutschland und Europa und Impulsen aus der Praxis avancierte die fünfte Auflage der Konferenz zu einem der wichtigsten Fachforen des Wirtschaftszweiges.

Die Pressemitteilung steht unter diesem Link als PDF-Datei zur Verfügung.

Kontakt:

Anna Kupferschmitt, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V., Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin, Tel.: + 49 30 206 42 667, E-Mail: kupferschmitt@agvu.de

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Pressemitteilungen

Von Kreisläufen und Quoten, Mehrweg und Verboten

EU-Kommission schlägt neue Regeln für Verpackungen vor

Berlin, 30.11.2022

Verpackungen müssen nachhaltiger werden – mit diesem erklärten Ziel hat die EU-Kommission heute einen umfassenden Gesetzesvorschlag veröffentlicht. Der Entwurf einer europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung enthält Regeln für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen – vom umweltfreundlichen Design bis hin zum effizienten Recycling.

Die Schaffung EU-weit einheitlicher Maßstäbe und Regeln für den Bereich Verpackung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollendeten Kreislaufwirtschaft. Unter anderem sollen ab 2030 deutlich höhere Ansprüche an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gestellt werden, um den Ressourcenverbrauch zu senken. Ab dem gleichen Zeitpunkt sollen alle Kunststoffverpackungen Anteile von zehn bis dreißig Prozent an bereits recyceltem Material – sogenannten Rezyklaten – enthalten. „Bisher stagniert der Einsatz von Rezyklaten in vielen Bereichen – mit ehrgeizigen EU-Vorgaben könnte sich hier eine neue Dynamik entfalten.“ erklärt der AGVU-Vorsitzende Dr. Carl Dominik Klepper. „Bei Lebensmittelverpackungen wird die Quote allerdings ins Leere laufen, wenn rechtliche Zulassungen für den Einsatz weiter fehlen. Hier enttäuscht die EU-Kommission durch fehlende Lösungsperspektiven“.

Durch ein neues Kennzeichnungssystem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig zweifelsfrei erkennen können, in welche Tonne eine Verpackung gehört: Dafür sollen einheitliche Piktogramme sorgen, die sich sowohl auf den Verpackungen als auch den entsprechenden Abfalltonnen befinden. „Was wohin gehört grenzt in manchen Fällen an Rätselraten – doch nur korrekt Getrenntes kann gut recycelt werden. Höchste Zeit, dass es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht wird, einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten“ betont Carl Dominik Klepper.

In den Bereichen Getränkebecher, -Flaschen und -Dosen soll der Handel in Zukunft ehrgeizige Mehrwegquoten erfüllen. Der Text lässt jedoch offen, wie sichergestellt werden soll, dass neue Mehrwegsysteme auch wirklich einen ökologischen Vorteil darstellen. „Das ist nämlich nicht automatisch gegeben. So sollten Mehrwegbehälter regional gereinigt, wieder befüllt und ausgeliefert werden, um lange Transportwege und damit Emissionen zu vermeiden“ kommentiert Carl Dominik Klepper.

Die EU-Kommission legt zudem eine Verbotsliste bestimmter Einwegverpackungen vor. Dies beträfe beispielsweise Kleinstverpackungen für Milch, Zucker oder Sojasauce, sowie viele Obst- und Gemüseverpackungen. „Bei derartigen Detailregulierungen, aber auch bei den sehr weitreichenden Dokumentations- und Nachweispflichten für Unternehmen, die die EU-Kommission vorsieht, stehen Kosten und Nutzen in einem deutlichen Missverhältnis“, so Carl Dominik Klepper.

In den kommenden Monaten werden das europäische Parlament und der Rat – die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten – jeweils Änderungen am Vorschlag der EU-Kommission vornehmen und anschließend über einen Kompromisstext verhandeln.

Die Pressemitteilung steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

Die AGVU engagiert sich seit 1986 für die Produktverantwortung bei Verpackungen und setzt sich für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Nutzung und Verwertung ein. Der Verband repräsentiert die gesamte Wertschöpfungskette: von der Verpackungsindustrie über die Konsumgüterwirtschaft und den Handel bis hin zu den dualen Systemen, Entsorgern und Verwertern.

Kontakt:

Anna Kupferschmitt, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V., Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Tel.: + 49 30 206 42 667, E-Mail: kupferschmitt@agvu.de

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Stellungnahme

Überarbeitung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie

Die AGVU begrüßt die geplante Weiterentwicklung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie mit den Schwerpunkten Abfallvermeidung sowie Reduktion der Restabfallmengen durch verbesserte Sammelsysteme. Die Kernpunkte der Überarbeitung werden im Folgenden aus dem Blickwinkel der Kreislaufführung von Verpackungswertstoffen kommentiert.

1. Eine europäische Investitionsinitiative für mehr Recycling ist notwendig
Für die Etablierung einer umfassenden europäischen Kreislaufwirtschaft sind massive Investitionen notwendig. Im Hinblick auf die heterogene und in Teilen noch wenig leistungsfähige Recyclinginfrastruktur in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten muss zügig eine zielgerichtete Investitionsförderung erfolgen. Nur bei einer ähnlich hohen Leistungsfähigkeit der Recyclinginfrastruktur in ganz Europa kann ein Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe entstehen, so dass die Umsetzung von Vorgaben in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ermöglicht wird.
Auch benachbarte Regulierungen machen den Ausbau der Recyclingkapazitäten notwendig: Die sich im Überarbeitungsprozess befindliche EU-Verpackungsrichtlinie (PPWD) wird voraussichtlich Verpflichtungen zum Einsatz von Rezyklaten in bestimmten Produkten enthalten. Voraussetzung für deren Erfüllung ist eine deutliche Verstärkung des Wertstoff-Recyclings, um die nötigen Rezyklatmengen verfügbar zu machen.
Zudem ist die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraumes für die Herstellung und den Vertrieb von Rezyklaten dringend erforderlich. So sind u.a. die europäischen Regelungen über die Verbringung von Kunststoffabfällen kritisch zu überprüfen. Recycling muss innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend möglich sein.
Ein weiterer Ansatz, um zu mehr Recyclingmaterial zu gelangen, ist die Nutzung digitaler Markierungs-technik auf Verpackungen. Die EU-Kommission sollte eine Förderung solcher Ansätze in Erwägung ziehen, etwa von sog. digitalen Wasserzeichen. Mit Hilfe von auf der Verpackung transportierten Daten, etwa zu ihrer Zusammensetzung oder zu ihrer Bestimmung als Lebensmittel- oder Nicht-Lebensmittel-Verpackung, kann ein noch umfassenderes Recycling ermöglicht werden. Die zukünftigen Rahmenbedingungen des Recyclings müssen sich am Grundsatz der Technologieoffenheit orientieren und den technischen Fortschritt angemessen berücksichtigen.

2. Abfallvermeidungsziele: Mögliche Zielkonflikte beachten
Die Festlegung konkreter Abfallvermeidungsziele auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten kann einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ziele auf Basis genauer Daten und Prognosen festgelegt und zu vertretbaren Kosten erreicht werden können.
Verpackungen sind immer wieder Gegenstand gesellschaftlicher Diskussionen um Abfall und Nachhaltigkeit. Eine zu einseitige Fokussierung auf Abfallvermeidung, etwa durch Verpackungsreduktion, kann jedoch Zielkonflikte auslösen: So besteht die Gefahr, dass allzu starre gewichtsbezogene Vermeidungsziele den Einsatz von Rezyklaten zurückdrängen. Zudem ist auch die Reduktion von Lebensmittelver-schwendung ein Ziel der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie: Gerade im Lebensmittelbereich ist jedoch die Schutzfunktion von Verpackungen essenziell, damit Lebensmittel bei Transport und Verkauf
unbeschädigt und im Haushalt länger genießbar bleiben. Dies gilt es, bei der Festlegung starrer Abfallvermeidungsziele zu berücksichtigen.

3. Wiederverwendbarkeit auf Basis wissenschaftlicher Fakten fördern
Die Förderung der Wiederverwendbarkeit von Produkten wird als Ziel der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie genannt. Bei Verpackungen können gut konzipierte Wiederverwendungssysteme zu Ressourcen- und Materialeinsparungen beitragen. Mehrwegverpackungen müssen jedoch recycelbar sein und auch effektiv recycelt werden. Anreize oder Verpflichtungen zur Nutzung von Wiederverwendungssystemen sind nur für jene Fälle sinnvoll, in denen Produktsicherheit und Hygiene nicht beeinträchtigt und gleichzeitig umweltbezogene Vorteile gegenüber anderen Verpackungsformen nachgewiesen werden. Dafür ist eine fundierte wissenschaftliche Bewertung aus einer ganzheitlichen Lebenszyklusperspektive unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Faktoren notwendig.

4. Für eine einheitliche Kennzeichnung
Die AGVU unterstützt eine einheitliche Produktkennzeichnung sowie eine einheitliche Kennzeich-nungssystematik der Sammelsysteme in Europa. Die Kennzeichnung von Verpackungen als „recyclingfähig“ oder „wiederverwendbar“ sollte europaweit einheitlich erfolgen. Ein Label zur Recyclingfähigkeit muss sich dabei auf verbindliche Design-for-Recycling-Leitlinien beziehen und für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sein.
Mit Blick auf das richtige Getrenntsammeln von Verpackungen ist eine europaweit einheitliche Systematik der Kennzeichnung anzustreben. Herstellern sollte es möglich sein, mit einer einzigen Verpackung den gesamten europäischen Markt zu bedienen und unverkaufte Bestände zu vermeiden.

5. Erweiterte Herstellerverantwortung kohärent regeln
Falls die Überarbeitung der der Abfallrahmenrichtlinie die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverant-wortung (Art. 8 iVm. Art. 15) berührt, ist sicherzustellen, dass die Vorgaben kohärent zu anderen Rechtsakten sind. Dies betrifft insbesondere die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG), die sich zur Zeit in der Überarbeitung befindet.

Die Stellungnahme finden Sie auch hier verlinkt.

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

19. AGVU-Orientierungstag
Pressemitteilungen

Die finanzielle Besserstellung nachhaltiger Verpackungen muss endlich Realität werden

AGVU-Orientierungstag zu zukünftigem Fondsmodell und aktuellen Entwicklungen im Bereich Verpackungsrecycling 

Berlin, 23.06.22 

Der 19. AGVU-Orientierungstag am 23. Juni 2022 in Berlin stand im Zeichen der Diskussion um nachhaltigere Verpackungen und den Weg zur Kreislaufwirtschaft der Zukunft. 

Matthias Fabian vom Umweltbundesamt (UBA) informierte über Studienergebnisse hinsichtlich der finanziellen Besserstellung von Verpackungen, die einem hohen Nachhaltigkeitsanspruch genügen. „Der hierzu bereits im deutschen Verpackungsgesetz vorgesehene Mechanismus ist nicht ausreichend wirksam und sollte daher weiterentwickelt werden“ so Fabian. Ein dafür denkbarer Fonds könnte sich z.B. aus Einzahlungen von Herstellern speisen, deren Verpackungen nicht gut recyclingfähig sind und das Geld für den Ausbau von Sortier- und Recyclinginfrastruktur einsetzen. Eine lebhafte Debatte entzündete sich an der Frage, wo und in welcher Rechtsform der Fonds angesiedelt werden soll. Während die Autoren der UBA-Studie einen öffentlich-rechtlich strukturierten Fonds, angesiedelt z.B. bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) oder dem UBA empfehlen, stellten die für das Verpackungsrecycling in Deutschland zuständigen Dualen Systeme ein detailliertes Konzept für eine privatrechtliche Organisation vor. Jens Nießmann vom Dualen System Reclay führte ins Feld „dass eine privatrechtliche Lösung höchstmögliche Effizienz gewährleistet und den Aufbau von Doppelstrukturen verhindert“.

Der AGVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper hob in diesem Zusammenhang das geltende System der Selbstorganisation der Wirtschaft in puncto Verpackungsverwertung hervor: „Es darf keine vorschnelle Entscheidung geben, bis alle Alternativen sorgfältig geprüft wurden. Produktverantwortung bedeutet schließlich, dass Hersteller selbst die Verantwortung für das Verpackungsrecycling in einem stabilen gesetzlichen Rahmen übernehmen. Auch die schnellere Umsetzbarkeit einer privatrechtlichen Lösung ist ein wichtiges Argument“. 

Außerdem erhielten die mehr als 90 Teilnehmer des Orientierungstags aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft interessante Einblicke in die Kreislaufwirtschaftsinitiative des BDI sowie Innovationen im mechanischen Verpackungsrecycling durch das Unternehmen Saperatec. Die Vorstellung einer aktuellen, von der AGVU mit veröffentlichten Studie zu den Ursachen des steigenden Verpackungsaufkommens in Deutschlands, setzte einen spannenden Schlusspunkt. 

Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

Die AGVU engagiert sich seit 1986 für die Produktverantwortung bei Verpackungen und setzt sich für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Nutzung und Verwertung ein. Der Verband repräsentiert die gesamte Wertschöpfungskette: von der Verpackungsindustrie über die Konsumgüterwirtschaft und den Handel bis hin zu den dualen Systemen, Entsorgern und Verwertern. 

Kontakt: 
Anna Kupferschmitt,  
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V.,  
Albrechtstraße 9, 10117 Berlin, 
Tel.: + 49 30 206 42 667, E-Mail: kupferschmitt@agvu.de 

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Studien

Was treibt unser Verpackungsaufkommen? Neue Studie entschlüsselt die Dynamik von Konsum, Gewichtsreduktion und Recyclingfähigkeit

Seit 1991 hat das Verpackungsaufkommen in Deutschland um 14% zugenommen. Welche Faktoren treiben bzw. dämpfen diese Entwicklung? Eine neue Studie geht dieser Frage auf den Grund.

Als Haupttreiber des Verpackungsaufkommens privater Haushalte zwischen 1991 und 2020 identifiziert die Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) den gestiegenen Konsum verpackter Produkte und eine Tendenz zu kleineren Packungsgrößen – z.B. aus demografischen Gründen. Diese Effekte wurden jedoch durch im gleichen Zeitraum erfolgte erhebliche Einsparungen beim Gewicht vieler Verpackungen deutlich abgefedert. Auch wenn die Innovationskraft der Verpackungsindustrie folglich den gestiegenen Konsum zu großen Teilen kompensiert hat, kann es kein simples Weiter So geben. Die von fünf Verbänden der Verpackungswirtschaft in Auftrag gegebene Studie weist nicht nur auf ausgeschöpfte Potenziale zur Verpackungsoptimierung hin, sondern verdeutlicht auch, dass Gewichtsreduzierungen mitunter auf Kosten der Recyclingfähigkeit einer Verpackung gehen. Der Weg zu mehr Nachhaltigkeit führt also nicht nur über eine Drosselung des Konsums oder leichtere Verpackungen, sondern auch über ein recyclinggerechtes Design und umweltfreundlichere Materialien.

Die vollständige Studie finden Sie hier.

Aktuelles zu Verpackung und Nachhaltigkeit

Pressemitteilungen

Mindesteinsatzquoten für Kunststoff-Recyclingmaterial steigern den Ressourcenschutz

Quotenhöhe muss in Bezug zur Produktionsmenge von Rezyklaten stehen.
Nur Recyclinggranulate aus gebrauchten Produkten sollten eingesetzt werden. 

Berlin, 04.05.2022

Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt (AGVU) spricht sich für Kunststoff-Rezyklat-Einsatzquoten in Verpackungen aus, um Kunststoffe besser zu nutzen und entscheidende Bei­träge zur Ressourcenschonung leisten zu können. Die Einsatzquoten sollten im Zuge der No­velle der europäischen Verpackungsrichtlinie zur Pflicht bei neuen Verpackungen werden.

“Sinn ergibt eine Einsatzvorgabe für Kunststoff-Rezyklate nur, wenn sie in Bezug zu dem tatsäch­lich hergestellten Rezyklat steht. Die Kopplung von Quote und Produktions­menge kann einen echten Aufbruch in der Kreislaufwirtschaft in Gang setzen“, so der AGVU-Vorsitzende Carl Dominik Klepper. „Je mehr recycelt wird, desto mehr muss auch wieder ein­gesetzt werden.“

Die AGVU betont in einem aktuellen Positionspapier, dass Rezyklate definitionsgemäß aus­schließlich Materialien einbeziehen sollten, die aus Abfällen nach ihrem Gebrauch herge­stellt wurden (sog. post consumer waste). Abfälle aus Industrieprozessen sind keine Rezyk­late, son­dern sollten direkt im primären Produktionsprozess wieder eingesetzt werden. Zudem müsse ein System der Rückverfolgbarkeit für Kunststoff-Rezyklate die Herkunft nach­vollziehbar ma­chen und für Transparenz sorgen.

In der europäischen Union ist eine breite Investitionsförderung für das Recycling notwendig, denn die Recyclinginfrastruktur in den Mitgliedsstaaten ist sehr heterogen und in Teilen noch zu wenig leistungsfähig. Mit einem echten Investitionsaufbruch kann das im Entwurf der euro­päischen Verpackungsrichtlinie genannte Ziel von 55% physischem Recyclingoutput, bezogen auf die Marktmenge an Kunststoffverpackungen, erreicht werden. Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sollte darüber hinaus durch einheitliche Design-for-Recycling-Vorgaben geför­dert werden. Die Vorgaben sind regelmäßig zu überprüfen und an die sich fort­entwickelnde Recyclinginfrastruktur anzupassen.

Die AGVU engagiert sich seit 1986 für die Produktverantwortung bei Verpackungen und setzt sich für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Nutzung und Verwertung ein. Der Ver­band repräsentiert die gesamte Wertschöpfungskette: von der Verpackungsindustrie über die Konsumgüterwirtschaft und den Handel bis hin zu den dualen Systemen, Entsorgern und Ver­wertern.

Kontakt:
Sara Laubscher Lima
Referentin Kreislaufwirtschaftspolitik
Arbeitsgemeinschaft Verpackung + Umwelt e.V.,
Albrechtstraße 9, 10117 Berlin,
Tel.: + 49 30 206 42 66, E-Mail: online@agvu.de

Die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.