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Zwangspfand bleibt umstritten
Zu der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin über die Einführung eines Zwangspfands auf Getränkeverpackungen erklärt der Verfahrensbevollmächtigte der 16 beschwerdeführenden Getränkehersteller und Handelsunternehmen, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde:
„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin hat bestätigt, dass die Einführung eines Zwangspfands auf Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons komplizierte rechtliche und tatsächliche Fragen aufwirft, die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht abschließend zu klären sind. Insbesondere hat das Oberverwaltungsgericht darauf verwiesen, dass die Kläger ihre Rechte nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger im Zuge einer Anfechtungsklage geltend machen können.
Um irreversible wirtschaftliche Schäden und Arbeitsplatzgefährdungen abzuwenden, werden die beschwerdeführenden Brauereien, Mineralbrunnen und Handelsunternehmen unverzüglich über eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden. Zudem hat die Europäische Kommission im Dezember 2001 beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die deutschen Mehrwegvorschriften wegen Behinderung des freien Warenverkehrs erhoben.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Bundesregierung gehalten, zumindest bis zu der Entscheidung dieser beiden Gerichte von der das Zwangspfand auslösenden Bekanntmachung im Bundesanzeiger abzusehen. Auch sind sich Politik und Wirtschaft weitgehend einig, dass zu Beginn der kommenden Legislaturperiode eine Reform der Verpackungsverordnung unter Einschluss der Mehrwegvorschriften erforderlich ist, die Auslösung der Pfandpflicht also zu unnötigen Belastungen für Unternehmen und Verbraucher führen und eine ökologisch sinnvolle Neuregelung erschweren würde.“
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Professor Dr. Klaus-Peter Dolde, Rechtsanwaltssozietät Dolde & Partner, Heilbronner Str. 156, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711/6017010, Fax: 0711/60170199, oder an die AGVU- Servicestelle
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